Zusatz zum EU-Datenschutzrecht

Inhaltsverzeichnis

  1. EU-Datenschutzrecht
  2. Beschwerden

EU-Datenschutzrecht

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union („EU“) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) haben, gilt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union („DSGVO“) für die Art und Weise, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, gilt die Datenschutz-Grundverordnung des Vereinigten Königreichs („UK GDPR“) für die Art und Weise, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten. Gemäß der DSGVO und der UK GDPR haben Einwohner der EU und des Vereinigten Königreichs bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Sie können die folgenden Entscheidungen in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten treffen:

Beschwerden

Wir sind bestrebt, berechtigte Beschwerden im Hinblick auf Ihre Privatsphäre und unsere Erfassung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu klären. Bei Fragen oder Beschwerden bezüglich unserer Datenverwendungspraktiken oder dieser Datenschutzerklärung wenden Sie sich bitte wie nachstehend beschrieben an uns. Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde unzufrieden sein, haben Sie das Recht, sich an Ihre örtliche Datenschutzbehörde zu wenden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechte nicht absolut sind, was bedeutet, dass unter bestimmten Umständen nach geltendem Recht Ausnahmen bestehen. Das Gesetz kann Ausnahmen von Anfragen bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten vorsehen. Um Ihnen unsere Dienstleistungen zur Verfügung stellen zu können, kann beispielsweise die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten dazu führen, dass Sie nicht mehr darauf zugreifen oder sie nutzen können. 

Sie können diese Rechte hier ausüben. Wir werden auf jede derartige Anfrage in einer zeitnahen Weise antworten, wie in der DSGVO festgelegt. Sollten wir mehr Zeit benötigen, um Ihre Anfrage zu bearbeiten, werden wir Sie im Voraus darüber informieren. Wir werden die gesetzlich vorgeschriebene Frist unter keinen Umständen überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Identitätsnachweis von Ihnen verlangen werden. Wir können Ihre Identität per Telefon oder E-Mail überprüfen. Je nach Anfrage werden wir Sie um Informationen wie Ihren Namen oder andere Kontoinformationen bitten. Wir können Sie auch auffordern, eine unterzeichnete Erklärung abzugeben, die Ihre Identität bestätigt. Auf Ihre Anfrage hin werden wir uns in angemessener Weise bemühen, personenbezogene Daten über Sie in unseren Dateien bereitzustellen, zu korrigieren oder zu löschen.

Unter bestimmten Umständen können Sie einen Bevollmächtigten benennen, der in Ihrem Namen Anträge zur Ausübung bestimmter Datenschutzrechte stellt. Wir benötigen einen Nachweis, dass Sie dem Bevollmächtigten die Erlaubnis erteilt haben, einen Antrag in Ihrem Namen zu stellen. Sie müssen uns eine Kopie der unterzeichneten Erlaubnis vorlegen, die Sie dem Bevollmächtigten erteilt haben, um den Antrag in Ihrem Namen zu stellen, und Ihre eigene Identität direkt bei uns verifizieren. Wenn Sie ein Bevollmächtigter sind, der einen Antrag im Namen einer Einzelperson stellt, müssen Sie dem Antrag eine Kopie der folgenden Informationen beifügen:

  1. Eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmachtserklärung, aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, im Namen des Kunden zu handeln.

Wenn wir diese Informationen nicht erhalten, wird die Anfrage abgelehnt.