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ANSTELLUNGSVERTRAG / GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG

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[Gesellschaft.FirstName][Gesellschaft.LastName]

[Geschäftsführer.FirstName][Geschäftsführer.LastName]

Zwischen

[Gesellschaft.FirstName][Gesellschaft.LastName]

[Gesellschaft.StreetAddress][Gesellschaft.City][Gesellschaft.State][Gesellschaft.PostalCode]

(eingetragen im Handelsregister unter HRB)

– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –

und

[Geschäftsführer.FirstName][Geschäftsführer.LastName]

[Geschäftsführer.StreetAddress][Geschäftsführer.City][Geschäftsführer.State][Geschäftsführer.PostalCode]

– nachfolgend „Geschäftsführer“ genannt“ –

– die Gesellschaft und der Geschäftsführer nachfolgend zusammen auch „Parteien” genannt –

[Geschäftsführer.FirstName][Geschäftsführer.LastName] soll zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird zwischen der Gesellschaft und [Geschäftsführer.FirstName][Geschäftsführer.LastName] der nachfolgende Geschäftsführerdienstvertrag („Dienstvertrag“) geschlossen.

§ 1 Aufgaben und Pflichten, Ort der Dienste

(1) [Geschäftsführer.FirstName][Geschäftsführer.LastName] ist Geschäftsführer der Gesellschaft. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und der Bestimmungen der zuständigen Gesellschaftsorgane.

(2) Der Geschäftsführer führt seine Aufgaben nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, einer etwaigen Geschäftsordnung und der Bestimmungen der zuständigen Gesellschaftsorgane, im Übrigen selbstständig und eigenverantwortlich.

(3) Die Gesellschaft kann jederzeit weitere Geschäftsführer bestellen, Geschäftsführer abberufen, die Vertretungs- oder Geschäftsführungsbefugnisse aller oder einzelner Geschäftsführer ändern oder die interne Geschäftsverteilung unter den Geschäftsführern neu ordnen.

(4) Der Geschäftsführer stellt seine ganze Arbeitskraft und all sein Wissen und Können in den Dienst der Gesellschaft.

(5) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Geschäftsführers beträgt __ Stunden.

(6). Der Hauptverantwortungsbereich des Geschäftsführers beinhaltet, unter anderem, die folgenden Bereiche:

  • Das Tagesgeschäft und die Verwaltung der Gesellschaft;

  • Die Rechnungslegung der Finanz- und Verwaltungskonten der Gesellschaft;

  • Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. 

  • ________________________________

(7) Dienstort des Geschäftsführers ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft.

§ 2 Vergütung

(1) Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft für seine Tätigkeit ein Jahresfestgehalt in Höhe von EUR _____________ brutto („Festgehalt“). Das Festgehalt ist in zwölf gleichen monatlichen Beträgen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, jeweils zum Monatsende zur Auszahlung fällig. Mit dem Festgehalt sind auch außerhalb üblicher Dienstzeiten erbrachte Dienste des Geschäftsführers abgegolten.

(2) Die Gesellschaft kann nach ihrem alleinigen Ermessen dem Geschäftsführer einen (gegebenenfalls anteiligen) jährlichen Bonus zahlen. Die Zahlung eines Bonus in einem Jahr begründet keinen Anspruch des Geschäftsführers auf zukünftige Zahlungen.

(3) Im Krankheitsfall oder anderer unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer Anspruch auf Fortzahlung seiner vertraglichen Vergütung für eine Dauer von ___ Monaten.

(4) Die Abtretung oder Verpfändung von Vergütungsansprüchen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft.

§ 3 Auslagenerstattung

(1) Für Geschäftszwecke notwendige Reisekosten und Barauslagen werden dem Geschäftsführer gemäß der anwendbaren Unternehmensrichtlinien erstattet.

§ 4 Urlaub

(1) Der Geschäftsführer hat kalenderjährlich Anspruch auf __ Arbeitstage bezahlten Urlaub (bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen). Der Urlaubsanspruch wird automatisch entsprechend angepasst, wenn der Geschäftsführer regelmäßig weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet bzw. wenn der Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr nur anteilig arbeitet. Bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres nicht genommener Urlaub verfällt.

Kommentar: Der Geschäftsführer hat keinen Urlaubsanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz. Dieses gilt nur für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen. Aus dem EU-Recht hingegen ergibt sich ein Urlaubsanspruch für Geschäftsführer von mindestens 4 Wochen. Maßgeblich ist die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.

(2) Die zeitliche Lage des Urlaubs ist unter Berücksichtigung der geschäftlichen Belange der Gesellschaft festzulegen.

§ 5 Nebentätigkeit

(1) Der Geschäftsführer muss die Gesellschaft über jede entgeltliche Nebenbeschäftigung vor deren Beginn informieren. Eine solche Nebentätigkeit bedarf der schriftlichen Zustimmung. Die Gesellschaft ist zu dieser Zustimmung verpflichtet, sofern kein berechtigtes Interesse entgegensteht.

(2) Ein berechtigtes Interesse kann bestehen, wenn die Ausübung der Nebentätigkeit den Geschäftsführer in der Erfüllung seiner Pflichten beeinträchtigt oder die Nebentätigkeit im Widerspruch zu den Zielen der Gesellschaft steht. Die Gesellschaft kann eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen, wenn einer der Gründe zu einem späteren Zeitpunkt eintritt.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Geschäftsführer wird sowohl während seines Dienstverhältnisses als auch nach dessen Ende über alle ihm anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekanntgewordenen vertraulichen Angelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht selbst verwerten.

(2) Der Ausdruck „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ umfasst alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen der Gesellschaft nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Darüber hinaus sind hiervon Informationen erfasst, die der Geschäftsführer in Bezug auf ehemalige und aktuelle Kunden der Gesellschaft erlangt hat.

(3) Geschäftliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen, die sich auf Angelegenheiten oder Tätigkeiten der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen beziehen, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken verwendet werden, sind sorgfältig aufzubewahren und der Gesellschaft auf Aufforderung unverzüglich auszuhändigen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

(4) Für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge sowie urheberrechtlich geschützte Werke des Geschäftsführers gelten die für Arbeitnehmer anwendbaren Vorschriften entsprechend. Zusätzliche Vergütungsansprüche des Geschäftsführers bestehen insoweit nicht; diese Leistungen sind mit dem Festgehalt abgegolten.

Alternativ

Für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge sowie urheberrechtlich geschützte Werke des Geschäftsführers gelten die für Arbeitnehmer anwendbaren Vorschriften entsprechend. Der Geschäftsführer hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, die nicht im Festgehalt enthalten ist.

§ 7 Dauer und Beendigung des Dienstverhältnisses

(1) Das Dienstverhältnis tritt zum _____________ in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Alternativ

Das Dienstverhältnis tritt zum _____________ in Kraft und ist gültig bis ________________. 

(2) Dieser Dienstvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von ____ Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftsführer jederzeit von seinem Amte als Geschäftsführer abzuberufen. Eine Abberufung durch die Gesellschaft stellt gleichzeitig eine ordentliche Kündigung dieses Dienstvertrages dar.

(4) Endet das Amt des Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ohne gleichzeitigesm Ende des Dienstverhältnisses, so kann die Gesellschaft den Geschäftsführer für die verbleibende Vertragsdauer von der Erbringung der weiteren Dienstverpflichtung unter Fortzahlung des Festgehalts unwiderruflich freistellen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

(6) Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn der Geschäftsführer: 

  • seine Pflichten nach diesem Dienstvertrag in erheblicher Weise verletzt;

  • sich einer rechtmäßigen Weisung der Gesellschafterversammlung widersetzt;

  • bei der Erfüllung seiner Pflichten nach diesem Dienstvertrag (einschließlich der Erfüllung von Aufgaben bei verbundenen Unternehmen) vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Handlung oder Unterlassung verwirklicht, die zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schädigung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens einschließlich derihrer geschäftlichen Reputation führt oder eine solche Schädigung nach vernünftiger Einschätzung der Gesellschafterversammlung erwarten lässt;

  • sich in einer für das Geschäft der Gesellschaft erheblich nachteiligen Weise unangemessen verhält;

  • vorbehaltlich einer Erlaubnis in diesem Dienstvertrag oder einer zum Zeitpunkt der Preisgabe bestehenden anderslautenden Vereinbarung zwischen den Parteien oder Richtlinie der Gesellschaft unerlaubt vertrauliche Informationen preisgegeben hat..

(7) Der Dienstvertrag endet, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf, mit der Ablauf des Kalendermonats, in dem der Geschäftsführer Anspruch auf die regelmäßig ungekürzte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk hat.

(8) Wird dem Geschäftsführer ärztlich bescheinigt, dass er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Pflichten aus diesem Anstellungsvertrag zu erfüllen, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats der ärztlichen Feststellung der Dienstunfähigkeit.

(9) Jede Kündigung des Dienstvertrages bedarf der Schriftform.

§ 8 Herausgabe von Firmeneigentum

(1) Soweit in diesem Dienstvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Geschäftsführer im Falle einer Freistellung ab diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung dieses Dienstvertrages unverzüglich sämtliche sich in seinem Besitz befindlichen Gegenstände, die der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen zustehen, einschließlich aller Drucksachen, Aufzeichnungen und Urkunden sowie sonstige unter Zuhilfenahme technischer Mittel gespeicherte Daten einschließlich etwa davon gefertigter Kopien unaufgefordert an die Gesellschaft herausgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen und Gegenständen im Sinne dieser Ziffer 8 besteht nicht. Der Geschäftsführer versichert bei Beendigung dieses Dienstvertrages durch schriftliche Erklärung die vollständige Erfüllung der Rückgabeverpflichtung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Dienstvertrag enthält alle zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft getroffenen Regelungen; Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Die Rechte und Verpflichtungen der Parteien aus diesem Dienstvertrag unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie sich im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung oder Auslegung dieses Abkommens um eine einvernehmliche Lösung bemühen werden. Wenn die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann, wird die Streitigkeit von deutschen Gerichten in _______-Stadt beigelegt.

(4) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Dienstvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieses Dienstvertrages unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Dienstvertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit dieses Dienstvertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der betreffenden Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

(6) Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis können nicht im Urkundsprozess geltend gemacht werden.

[Geschäftsführer.FirstName][Geschäftsführer.LastName]

[Gesellschaft.FirstName][Gesellschaft.LastName]

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