eIDAS
Die eIDAS-Verordnung regelt elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im europäischen Binnenmarkt. Sie definiert drei Arten von elektronischen Signaturen (SES, AES, QES) und schafft einen rechtlichen Rahmen für Personen, Unternehmen (insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen) sowie öffentliche Verwaltungen, um in allen EU-Mitgliedstaaten sicher auf Dienstleistungen zuzugreifen und Transaktionen digital durchzuführen.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt eine geänderte, aber weitgehend ähnliche Form der Verordnungen (UK eIDAS Regulations) für elektronische Signaturen, die im Vereinigten Königreich verwendet werden.
Einfache elektronische Signatur (SES)
Die einfache elektronische Signatur ist die grundlegendste Art der elektronischen Unterschrift. Der Unterzeichner kann seinen Namen tippen oder zeichnen, und es wird kein elektronisches Formular zur Validierung der Signatur verwendet. Diese Art von Signatur ist zwar sehr einfach zu verwenden, aber auch am leichtesten anfechtbar, da es nur begrenzte Sicherheitsprotokolle gibt, um die Authentizität des Unterzeichners zu überprüfen.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss sicherstellen, dass die Unterschriften eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft und in der Lage sind, diesen zu identifizieren. Sie muss mit Hilfe von elektronischen Signaturerstellungsdaten generiert werden, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen und unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine striktere Form der AES und der einzige Signaturtyp, der den gleichen rechtlichen Stellenwert hat wie eine handschriftliche Unterschrift. Es handelt sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einem qualifizierten digitalen Zertifikat begleitet wird, das von einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD) erstellt wurde. Die QSCD muss von einem qualifizierten EU-Vertrauensdiensteanbieter (TSP) ausgegeben werden, der in der European Union Trust List (EUTL) aufgeführt ist.