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Rechtsgültigkeit von elektronischen Signaturen in Frankreich

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Ist eine elektronische Signatur in Frankreich rechtsverbindlich?

Ja. In Frankreich sind elektronische Signaturen seit 2000 gesetzlich anerkannt. 2016 wurden die Vorschriften zu elektronischen Signaturen in der gesamten Europäischen Union durch die eIDAS-Verordnung vereinheitlicht.

Welchen Gesetzen unterliegen elektronische Signaturen in Frankreich?

2016 hat Frankreich die eIDAS-Verordnung umgesetzt, die die Gesetze für elektronische Signaturen in der gesamten EU vereinheitlicht. Jede elektronische Signatur, die über einen von einem EU-Mitgliedstaat zertifizierten Anbieter von Vertrauensdiensten geleistet wird, ist in der gesamten Europäischen Union rechtskräftig und durchsetzbar.

In der eIDAS-Verordnung werden drei Arten von elektronischen Signaturen definiert:

  • Einfache elektronische Signatur (SES)
    Die einfache elektronische Signatur ist die grundlegendste Art der elektronischen Unterschrift. Der Unterzeichner kann seinen Namen tippen oder zeichnen, und es wird kein elektronisches Formular zur Validierung der Signatur verwendet. Diese Art von Signatur ist zwar sehr einfach zu verwenden, aber auch am leichtesten anfechtbar, da es nur begrenzte Sicherheitsprotokolle gibt, um die Authentizität des Unterzeichners zu überprüfen.

  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
    Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss sicherstellen, dass die Unterschriften eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft und in der Lage sind, diesen zu identifizieren. Sie muss mit Hilfe von elektronischen Signaturerstellungsdaten generiert werden, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen und unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
    Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine striktere Form der AES und der einzige Signaturtyp, der den gleichen rechtlichen Stellenwert hat wie eine handschriftliche Unterschrift. Es handelt sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einem qualifizierten digitalen Zertifikat begleitet wird, das von einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD) erstellt wurde. Die QSCD muss von einem qualifizierten EU-Vertrauensdiensteanbieter (TSP) ausgegeben werden, der in der European Union Trust List (EUTL) aufgeführt ist.

Qualifizierte elektronische Signaturen sind  rechtlich gleichwertig miteiner handschriftlichen Unterschrift. Nicht qualifizierte elektronische Signaturen können vor Gericht nicht allein deshalb als Beweismittel abgelehnt werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen oder weil sie die Anforderungen einer QES nicht erfüllen.

Welche Art von elektronischer Signatur benötige ich?

In Frankreich ist eine SES für die folgenden Arten von Dokumenten ausreichend:

  • Personalunterlagen

  • Verbraucherverträge

  • Gewerbliche Miet- und Leasingverträge

  • Lizenzvereinbarungen

  • Eigentumsübertragungen

  • Datenschutzerklärungen

In Frankreich ist eine QES für die folgenden Arten von Dokumenten erforderlich: 

  • Öffentliches Auftragswesen (Waren, Dienstleistungen, Bauarbeiten) 

  • Patientenakten

  • Handelsrechtliche und sonstige Gerichtsentscheidungen

  • Reglementierte Geschäftstätigkeiten (mit Anwälten, Banken, Gerichtsvollziehern) 

  • Wenn der Nachweis der Unterschrift besonders wichtig ist 

Welche Arten von elektronischen Signaturen sind bei PandaDoc möglich?

PandaDoc bietet SES- und QES-Signaturen. Hier erfahren Sie, wie PandaDoc die globale Gesetzgebung für elektronische Signaturen umsetzt:

  • Digitale Signaturzertifikate für jedes Dokument

  • Asymmetrische Verschlüsselung oder Verschlüsselung mit öffentlichem Schlüssel

  • Erfassung von IP-Adressen

  • Kontoerstellung und Anmeldeanforderungen

  • Zweistufige Verifizierung für Unterzeichner und Zeichnungsberechtigte

  • DSGVO-Konformität

  • eIDAS-konform (QES)

Kann ich die PandaDoc Software für elektronische Signaturen in Frankreich verwenden?

Ja, die elektronischen Signaturen von PandaDoc sind mit den französischen Gesetzen für elektronische Signaturen konform. Das macht es für Sie einfach, Verträge zu unterschreiben und in Frankreich Geschäfte zu machen. Mit einer Registrierung können Sie PandaDoc 14 Tage lang kostenlos testen.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieser Website dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung oder -meinung dar. Die auf dieser Website dargestellten Informationen entsprechen möglicherweise nicht den aktuellsten rechtlichen Entwicklungen. Es sollten keine Handlungen im Vertrauen auf die auf dieser Website enthaltenen Informationen unternommen werden. Wir lehnen jede Haftung für Handlungen ab, die auf der Grundlage eines Teils oder des gesamten Inhalts dieser Website unternommen oder nicht unternommen werden, dies im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang. Für eine Beratung zu spezifischen rechtlichen Fragen und Gerichtsbarkeiten sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden.

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